Angebot auf All-for-Rent einstellen
Du möchtest Geräte, Fahrzeuge, Equipment, Mietobjekte oder zeitlich begrenzte Dienstleistungen anbieten?
All-for-Rent befindet sich aktuell im Aufbau. Anbieter können sich bereits vormerken lassen oder erste Anfragen stellen.
Für private Anbieter
Biete ungenutze Werkzeuge, Geräte, Fahrzeuge, Partyzubehör oder andereMietobjekte an und mache daraus zusätzliche Einnahmen.
Für gewerbliche Anbieter
Präsentiere dein Mietangebot, deine Maschinen, Fahrzeuge, Ausrüstung oder Dienstleistungen künftig auf einer zentralen Plattform.
Für Dienstleister & Projekte
Stelle zeitlich begrenzte Dienstleistungen, Eventleistungen, Transportlösungen oder projektbezogene Angebote sichtbar bereit.
Wichtiger Hinweis für private Anbieter
Nicht jede gelegentliche private Vermietung führt automatisch dazu, dass eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Nach einer schriftlichen Auskunft des Gewerbeamts Ingolstadt vom 12.03.2024 kommt es bei der Frage, ob eine Tätigkeit als Gewerbe einzuordnen ist, insbesondere auf mehrere Kriterien an. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt demnach grundsätzlich dann nahe, wenn eine Tätigkeit erlaubt und nicht sozial unwertig ist, selbständig ausgeübt wird, auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist und dauerhaft betrieben wird. Besonders wichtig sind dabei die Punkte Dauerhaftigkeit und Gewinnerzielungsabsicht. Eine Dauerhaftigkeit kann insbesondere dann angenommen werden, wenn eine Wiederholungs- oder Fortsetzungsabsicht erkennbar ist. Eine ununterbrochene Tätigkeit muss dafür nicht zwingend vorliegen. Eine feste zeitliche Grenze lässt sich nach der Auskunft des Gewerbeamts jedoch nicht pauschal nennen.
Wird ein Gegenstand nur einmalig vermietet, spricht dies eher gegen eine dauerhafte Tätigkeit. Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt nach der Auskunft dann nahe, wenn ein unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteil erwartet wird, der über die bloße Deckung der eigenen Kosten hinausgeht. Entscheidend ist dabei die Absicht, einen nicht nur geringfügigen Überschuss über die eigenen Aufwendungen zu erzielen.
Ob tatsächlich ein Gewinn entsteht, ist nicht allein ausschlaggebend.
Wenn eine Privatperson dagegen lediglich eigene Gegenstände vermietet, die sich bereits in ihrem Besitz befinden, überwiegend privat genutzt werden und nicht gezielt zur Vermietung angeschafft wurden, kann dies als bloße Nutzung bzw. Verwertung eigenen Vermögens einzuordnen sein.
Nach der genannten Auskunft wäre in einem solchen Fall eine Gewerbeanzeige nicht erforderlich, sofern die konkreten Umstände entsprechend vorliegen.
Anders kann es aussehen, wenn Gegenstände regelmäßig, dauerhaft, planmäßig oder mit klarer Gewinnerzielungsabsicht angeboten werden oder wenn Gegenstände gezielt angeschafft werden, um sie zu vermieten.
Private Anbieter sollten daher eigenverantwortlich prüfen, ob ihre Tätigkeit noch als private gelegentliche Vermietung einzuordnen ist oder ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein kann. Im Zweifel empfehlen wir, vor dem regelmäßigen Anbieten von Mietobjekten Rücksprache mit dem zuständigen Gewerbeamt oder einem Steuerberater zu halten.
Du möchtest als Anbieter starten?
Der Anbieterbereich von All-for-Rent wird derzeit vorbereitet. Wenn du frühzeitig dabei sein möchtest, kontaktiere uns gerne per E-Mail.
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